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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Rhein FinVest GmbH, Carl-Oelemann-Weg 14, 61231 Bad Nauheim, vertreten durch den Geschäftsführer Ramin Hosseini, Amtsgericht Friedberg, HRB 9965 (nachfolgend: „Auftragnehmer“)
für alle Leistungen die auf www.salesbooster24.de und www.salesbooster24.eu angeboten werden.
§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Auftragnehmer und Ihnen (nachfolgend "Kunden") gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Selbst wenn der Auftragnehmer auf ein Schreiben oder eine E-Mail-Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
(2) Die Angebote des Auftragnehmers richten sich ausschließlich an Interessenten/Kunden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und Unternehmer im Sinne des BGB sind.
(3) Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(4) Frühere Geschäftsbedingungen werden durch diese ersetzt, sofern nicht vertraglich ausdrücklich eine andere Vereinbarung mit dem Kunden getroffen worden ist.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Ein Vertragsschluss kommt üblicherweise dergestalt zustande, dass der Kunde entweder beim Auftragnehmer anruft oder aber vom Auftragnehmer auf sein Verlangen angerufen wird. Im Rahmen des Telefongesprächs wird dem Kunden vom Auftragnehmer ein Angebot unterbreitet, welches dieser direkt annehmen kann. Unmittelbar nach der Annahme des Angebotes erhält der Kunde eine Rechnung per E-Mail mit der gleichzeitigen Erklärung der Annahme des Kaufangebotes (Auftragsbestätigung), die aber nicht konstitutiv ist. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, so dass ein Vertragsschluss insbesondere auch per Mail oder durch sonstige Kommunikationsformen möglich bleibt.
(2) Im Fall von fernmündlich abgeschlossenen Verträgen zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden willigt der Kunde ein, dass der Auftragnehmer das Telefonat und/oder die Video-Konferenz mit diesem zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet.
(3) Verträge auf Grundlage der Angebote und Kostenvoranschläge des Auftragnehmers sind vertraulich zu behandeln.
(4) Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, keine Login-Benutzernamen, Passwörter, Materialien und Links, auf die der Kunde im Rahmen dieses Vertrags Zugriff erhält, an Dritte weiterzugeben.
(5) Sofern die Leistungen des Auftragnehmers von sog. Resellern angeboten und/oder vertrieben werden (z.B. Copecart, Digistore24, etc.), gelten vorrangig die vorliegenden Bedingungen.
§ 3 Leistung / Mitwirkung des Kunden
(1) Mit Vertragsabschluss bietet der Auftragnehmer unterschiedliche Leistungen, insbesondere die Teilnahme an Coachings, Beratungen und Seminaren, an, die multimedial, videobasiert, telefonisch und/oder vor Ort stattfinden können, sowie Erstellung, Erweiterung, Optimierung und Pflege von Akquise-Kampagnen (Telemarketing) oder Online-Marketing-Kampagnen an. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass der Auftragnehmer nur die Erbringung von Dienstleistungen schuldet, nicht jedoch die Herstellung eines Werks oder die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. 
(2) Werden bei der Leistungsbestellung vom Vertrag abweichende Bedingungen durch den Kunden vorgegeben, so werden diese erst wirksam, wenn der Auftragnehmer diesen in Textform ausdrücklich zustimmt. Schweigen des Auftragnehmers sowie die Aufnahme von Tätigkeiten durch den Auftragnehmer gelten in diesem Fall nicht als Zustimmung.
(3) Etwaige Termine und Zielvorgaben des Kunden sind für den Auftragnehmer grundsätzlich nicht bindend, es sei denn, der Auftragnehmer hat dies ausdrücklich wenigstens in Textform zugesichert. Fristen für die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer beginnen erst nach Ausgleich der jeweils fälligen Rechnungsbeträge und Erbringung der nach dem Vertrag erforderlichen und vereinbarten Mitwirkungshandlungen des Kunden.
(4) Dem Kunden ist bekannt und bewusst, dass die Algorithmen von Auftragnehmern wie z.B. Facebook, Instagram und Google geheim sind und der permanenten Weiterentwicklung/Änderung unterliegen. Dem Kunden ist ferner bekannt und bewusst, dass die Auftragnehmer jederzeit berechtigt sind, ggf. auch ohne Angabe von Gründen zu stoppen, einzustellen oder zu beschränken. Für eine derartige Einstellung ist der Auftragnehmer grundsätzlich nur bei kausal schuldhaftem Verhalten verantwortlich. Der Vergütungsanspruch bleibt regelmäßig unberührt. 
(5) Der Erfolg der Leistung des Auftragnehmers hängt auch von der Mitwirkung des Kunden ab. Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern des Auftragnehmers zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer, bleibt der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers unberührt. Der Auftragnehmer garantiert keine konkrete Anzahl an Kundenanfragen und keine diesbezüglich bestimmte Qualität.
(6) Der Kunde muss dem Auftragnehmer kostenfrei und unverzüglich kostenlos sämtliche Inhalte zur Verfügung stellen, die für die Leistungserbringung des Auftragnehmers im Rahmen der Vertragsbeziehung erforderlich sind, z.B. Textvorlagen, Bildvorlagen (mit entsprechender Urheberrechtsberechtigung/Lizenz zur Verwendung auf den Plattformen des Werbe-Auftragnehmers gemäß deren Bedingungen) und Login-Daten der Fremd-Dienste. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen sind die Daten digital zu übergeben und marktübliche Dateiformate sind zu verwenden, die der Auftragnehmer auf Nachfrage benennt.
(7) Der Auftragnehmer hat ein Leistungsbestimmungsrecht gemäß § 315 BGB, soweit es um die individuelle Ausgestaltung der Leistungen geht.
(8) Die Entgelte des Auftragnehmers umfassen das Werbebudget und die Telefonkosten nicht. Dieses ist vom Kunden gesondert und auf erstes Anfordern zur Verfügung zu stellen und durch geeignete Zahlmethoden der jeweiligen Werbeplattform gegenüber zu bezahlen.
(9) Die beim Auftragnehmer gebuchten Leistungen sind nicht übertragbar. Eine Abtretung ist nur mit ausdrücklichem vorherigem Einverständnis des Auftragnehmers zulässig.
(10) Stellt der Auftragnehmer dem Kunden im Rahmen der Vertragsbeziehung Domains/Landingpages/Webseiten zur Verfügung, erfolgt deren Zurverfügungstellung vorbehaltlich einer ausdrücklichen abweichenden Vereinbarung wenigstens in Textform nur bis zum Ende der Vertragslaufzeit. Im Zweifel gilt eine weitergehende Überlassung über den Vertragszeitraum nicht als vereinbart.
(11) Der Auftragnehmer ist für Rechtskonformität von Werbekampagnen, Landeseiten, Webseiten und anderen Werbemitteln, die im Rahmen der Kundenbeziehungen für den Kunden erstellt werden, nicht verantwortlich. Der Kunde ist verpflichtet, die Werbemittel vor Veröffentlichung eigenständig zu überprüfen und etwaig erforderliche Änderungen dem Auftragnehmer mitzuteilen. Der Auftragnehmer prüft keine möglichen Rechtsverletzungen durch verwendete Schlüsselworte, Anzeigentexte, Programmcode, Inhalte und Gestaltungselemente und dergleichen. Insbesondere ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, die verwendeten Materialien auf mögliche Verletzungen von Schutzrechten Dritter zu überprüfen. Diese Pflicht obliegt ebenfalls dem Kunden. Der Kunde hält den Auftragnehmer auf erstes Anfordern frei von sämtlichen Ansprüchen Dritter. Kunde und Auftragnehmer werden sich unverzüglich schriftlich benachrichtigen, falls ihnen gegenüber Ansprüche Dritter geltend gemacht werden.
(12) Soweit der Kunde gegen Vertragspflichten verstößt, ist der Auftragnehmer berechtigt, bis zur (Wieder-)Erfüllung seiner Pflichten die Leistungen gegenüber dem Kunden einzustellen. Minderungs‑, Erstattungs- oder Schadensersatzansprüche stehen dem Auftraggeber in diesem Falle nicht zu. 
(13) Landingpages und Domains (auch Subdomains), die im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Kunden von dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt werden, sind nach Beendigung der Zusammenarbeit an dem Auftragnehmer zu übergeben. Dem Kunden steht kein Nutzungsrecht über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus zu.
§ 4 Zahlungsbedingungen
(1) Der Auftragnehmer bietet dem Kunden unterschiedliche Zahlungsmethoden an. Diese sind: Paypal, Kreditkartenzahlung mit Master- oder Visacard, elektronisches Lastschriftverfahren, Sofortüberweisung oder Überweisung. Der Auftragnehmer behält sich vor, nach eigenem Ermessen einen oder mehrere der genannten Zahlungsanbieter nicht anzubieten.
(2) Wenn der Kunde beim Auftragnehmer ein Produkt oder eine Dienstleistung im Zusammenhang mit einem Abonnement („Aboprodukt“) oder ein Produkt oder eine Dienstleistung, die Teilzahlungen beinhaltet, erwirbt, dann erteilt der Kunde uns die Einwilligung, die ausgewählte Zahlungsart auch für die einzelnen wiederkehrenden Teilzahlungen zu verwenden. Die Höhe der zu leistenden Zahlungen richtet sich nach dem gekauften Produkt(Leistung. Die Preise und der vereinbarte Zahlungszeitraum sind immer eindeutig auf unserem der Angebot, Auftragsbestätigung oder ähnliches aufgeführt.
(3) Wir sind berechtigt, die Vorlage von Kopien amtlicher Dokumente zur Identitäts- und Plausibilitätsprüfung zu verlangen.
§ 5 Leistungen, die einer Abnahme bedürfen
(1) Der Auftragnehmer erbringt grundsätzlich Dienstleistungen, die keiner förmlichen Abnahme bedürfen. Sofern jedoch eine vertraglich vereinbarte Leistung im Einzelfall dem Werkvertragsrecht unterliegt, gelten für diese Leistungen die folgenden Bestimmungen.
(2) Der Auftragnehmer kann vom Kunden Teilabnahmen von Teilleistungen verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen innerhalb einer angemessenen Frist, die vom Auftragnehmer festgelegt wird, zu prüfen und abzunehmen. Sofern der Kunde innerhalb dieser Frist keine entsprechenden Mängel rügt, gilt die Leistung als abgenommen. Diese Frist zur Mängelrüge beträgt maximal 48 Stunden. Der Auftragnehmer ist bei Vorliegen eines erheblichen Mangels berechtigt, zwei Mal binnen einer angemessenen und vom Kunden zu setzenden Frist von je 14 Tagen nachzubessern. Der insoweit entstehende Zeitaufwand ist vom Kunden separat zu vergüten. Unerhebliche Mängel der (Teil-)Leistung stehen einer Abnahme nicht entgegen.
(3) Die abzunehmende (Teil-)Leistung gilt auch dann als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von 7 Werktagen nach Aufforderung des Auftragnehmers in Textform erklärt, dass Mängel vorliegen oder die Abnahme verweigert wird.
(4) Der Auftragnehmer darf jederzeit Dokumente, Anlagen, Reporte etc. verschlüsselt (passwortgesch+tzt) per E-Mail zusenden. Das Passwort wird dem Kunden telefonisch, separat oder per E-Mail mitgeteilt, soweit keine offenen Rechnungen bestehen.
§ 6 Vertragsdauer, Vertragsbeendigung, Kündigung
(1) Der Vertrag beginnt in der Regel ab dem Zeitpunkt des Auftragseingangs, sofern nicht im Einzelfall ein abweichender Beginn vereinbart wurde.
(2) Der Vertrag hat die vereinbarte Laufzeit und kann ordentlich nicht vorzeitig beendet werden. Der Vertrag endet nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit. Er verlängert sich automatisch um 3 Monate, wenn er nicht schriftlich mit einer Frist von 1 Monat zum jeweiligen Laufzeitende gekündigt worden ist, es sei denn, dass im Vertrag explizit etwas anderes vereinbart wurde. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
(3) Bei sich automatisch verlängernden Abonnements weist der Auftragnehmer ausdrücklich darauf hin, dass diese durch den Kunden ab Vertragsschluss und bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt werden können. Die Kündigung hat dabei in Textform gegenüber Auftragnehmer zu erfolgen. Kündigt der Kunde, der Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist, das Abonnement nicht vor Ende der laufenden Vertragslaufzeit, so verlängert sich der Vertrag automatisch um die bei der Bestellung vereinbarte Zeit, sofern nichts anderes vereinbart ist.
§ 7 Vergütung, Verzug, Auftragnehmer
(1) Alle genannten Preise und Rechnungen verstehen sich netto zzgl. der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer und berechnen sich pro Monat, es sei denn, im Angebot / Vertrag ist schriftlich etwas anderes vereinbart worden. Der Kunde ist, soweit nicht anders vereinbart, zur Vorleistung verpflichtet.
(2) Das Zahlungsziel ist in allen Fällen auf der Rechnung ausgewiesen.
(3) Bei Zahlungsverzug seitens des Kunden ist der Auftragnehmer berechtigt, die Erbringung von Leistungen von der Zahlung des Kunden abhängig zu machen. Die Einstellung der Leistungserbringung durch den Auftragnehmer befreit den Kunden nicht von der Zahlungsverpflichtung. Der Auftragnehmer behält sich weitere Schadensersatzansprüche vor. Der Auftragnehmer darf im eigenem Ermessen Unterlagen, Ergebnisse etc. die zur Leistungserbringung dienlich sind passwortgeschützt dem Kunde zur Verfügung stellen. Das Passwort erhält er automatisch mit Zahlungseingang.
(4) Der Auftragnehmer behält sich vor, weitere Leistungen nur zu erbringen, wenn alle offenen Forderungen nebst allen Kosten für das Inkasso bzw. die Rechtsverfolgung beglichen sind.
(5) Der Auftragnehmer ist in dem Fall berechtigt, seine zukünftigen Leistungen nur noch gegen Vorkasse bzw. Hinterlegung einer Kaution und vollständige Zahlung zu erbringen.
(6) Bei Verletzung der Mitwirkungspflichten durch den Kunden oder bei vorzeitiger Vertragsbeendigung vor Leistungserbringung ist der Kunde verpflichtet, als Schadensersatz die gesamte Leistungsvergütung in voller Höhe zu zahlen. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt hiervon unberührt.
(7) Gerät der Kunde in Verzug mit der Zahlung einer Rate oder kommt seiner Mitwirkungspflicht nicht nach, sind wir (Auftragnehmer) berechtigt, die vereinbarte Ratenzahlung zu kündigen und die gesamte restliche Vergütung insgesamt sofort fällig zu stellen und wird ab diesem Zeitpunkt mit den Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe verzinst.
(8) Hat der Kunde ein Produkt oder eine Dienstleistung im Zusammenhang mit einem Abonnement erworben und gerät er mit der Vergütung, die einem monatlichen Beitrag entspricht, in Verzug, sind wir berechtigt, den zugrunde liegenden Vertrag außerordentlich zu kündigen. Der Kunde schuldet in diesem Fall Schadensersatz in Höhe des uns entgangenen Gewinns abzüglich ersparter Aufwendungen unter der Berücksichtigung der Vorfälligkeit. Der sich hieraus zu ermittelte Schaden beträgt 80 % der vereinbarten monatlichen Vergütung vom Zeitpunkt der Kündigung bis zum Ende des vereinbarten Abonnements. Dem Kunden bleibt unbenommen nachzuweisen, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
(9) Gerät der Kunde mit einer oder mehreren fälligen Zahlungen in Verzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Forderung an Dritte abzutreten oder einen Dritten mit der Beitreibung zu beauftragen. Forderungen, die von einem Inkassobüro oder einer Rechtsanwaltskanzlei in unserem Auftrag geltend gemacht werden, können weiterhin schuldbefreiend durch Zahlung an den Auftragnehmer ausgeglichen werden.
(10) Darüber hinausgehende Ansprüche aufgrund von Verzug bleiben unberührt.
§ 8 Haftung
(1) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, insbesondere die auf Zahlungsverzug beruhen.. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer nur auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden, wenn dieser fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Der Kunde ist zur Anfertigung von Backups verpflichtet. Der Schaden begrenzt sich bei unterlassenen Backups auf den typischen Wiederherstellungsaufwand, der bei Anfertigung von Backups angefallen wäre.
(3) Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
(4) Die sich aus Abs. 1 und 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Auftragnehmer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Das gleiche gilt, soweit der Auftragnehmer und der Kunde eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
§ 9 Urheber- und Nutzungsrechte, Schutzrechte Dritter
(1) Alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte an den überlassenen Unterlagen verbleiben beim Auftragnehmer. Dem Kunden/Interessenten ist es untersagt, die Unterlagen zur Weitergabe an Dritte zu vervielfältigen. Ausgenommen ist die Vervielfältigung zum Zwecke der eigenen Datensicherung. Ein Vervielfältigungsexemplar darf nur angefertigt werden und für eigene Zwecke verwendet werden, wenn das Original infolge einer Beschädigung oder Zerstörung nicht mehr verwendbar ist. Gedruckte Unterlagen dürfen in keinem Fall, auch nicht auszugsweise, nachgedruckt oder nachgeahmt werden. Es werden insoweit nur einfache Nutzungsrechte in einem für die Vertragserfüllung erforderlichen Umfang eingeräumt. Dies gilt unter dem Vorbehalt, dass der Kunde seinen vertraglichen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Ist eine Ratenzahlung vereinbart, gehen über das Vertragsende hinausgehende einfache Nutzungsrechte erst mit vollständiger Zahlung auf den Kunden über. Die Weitergabe von Arbeits- und Leistungsergebnissen an Dritte, auch an verbundene Unternehmen, wird ausgeschlossen. Dies gilt ebenfalls für eine Bearbeitung und Umgestaltungen gemäß § 23 UrhG. 
(2) Der Kunde gewährleistet, dass die dem Auftragnehmer überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt den Auftragnehmer insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an allen von ihr gelieferten Gegenständen und Leistungen vor, bis der Auftraggeber alle Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit ihr getilgt hat.
§ 11 Referenznennung
Der Auftragnehmer darf den Kunden in eigenen Werbemitteln, Veranstaltungen und Social-Media-Auftritten verwenden als Referenz unbeschränkt nennen. Dies umfasst auch die Nennung und Benutzung evtl. geschützter Bezeichnungen oder Logos des Kunden, für die der Kunde insoweit ein einfaches und beschränktes Nutzungsrecht einräumt. Der Auftragnehmer ist zur Nennung nicht verpflichtet.
§ 12 Widerrufsrecht
Ein Widerrufsrecht für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und Kaufleute nach dem HGB besteht weder nach dem Gesetz noch wird ein solches vom Auftragnehmer eingeräumt.
§ 13 Datenschutz und Datensicherheit
Soweit der Kunde an den Auftragnehmer personenbezogene Daten weiterleitet, versichert er dem Auftragnehmer, hier bei Datenschutzvorschriften, insbesondere die der DSGVO und des Bundesdatenschutzgesetzes einzuhalten. Eine etwaige Auftragsdatenverarbeitung durch den Auftragnehmer ist gesondert kostenpflichtig. Die Parteien werden in diesem Falle eine gesonderte vertragliche Grundlage für die Auftragsdatenverarbeitung abschließen. Der Kunde stellt sicher, dass der Auftragnehmer alle relevanten, über die gesetzlichen Regelungen hinausgehenden Sachverhalte, deren Kenntnis für sie aus Gründen des Datenschutzes und der Geheimhaltung erforderlich ist, bekannt gegeben werden. Der Auftragnehmer beachtet die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz. Beide Parteien sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben oder sonst zu verwerten.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Auf Verträge zwischen dem Auftragnehmer und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbes. des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
(2) Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Auftragnehmer der Sitz des Auftragnehmers.
(3) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.

Stand 01.04.2024